Minimierung der effektiven Steuerlast ist nur innerhalb der gleichen Steuerkategorie möglich.
Seit Inkrafttreten der ökosozialen Steuerreform wird in Österreich zwischen Krypto Alt- und Neubestand unterschieden.
Alle Krypto-Assets, die vor dem 1.3.2021 angeschafft wurden, sind Altbestand. Altbestand, der länger als ein Jahr gehalten (Spekulationsfrist) wurde, kann steuerfrei veräußert werden.
Wurden Gewinne und Verluste durch den Verkauf von Krypto-Assets erzielt, die ihre Spekulationsfrist nicht überschritten hatte, so können diese innerhalb eines Steuerjahres gegengerechnet werden.
Im Umkehrschluss löst steuerfreier Altbestand keine steuerpflichtigen Gewinne und Verluste aus und kann somit auch nicht zum Ausgleich von Gewinnen und Verlusten herangezogen werden.
Neubestand ist alles, was ab dem 1.3.2021 angeschafft wurde. Zu beachten ist, dass erst mit Inkrafttreten der neuen Gesetzgebung im Folgejahr 2022 (frühestens ab 1.1.2022, wenn optiert wird) ein Tausch zwischen zwei Krypto-Assets steuerfrei ist und demnach KEINE zu versteuernden Gewinne oder Verluste auslöst.
Wurden Gewinne und Verluste etwa durch den Verkauf von Krypto-Assets in Fiat-Währungen erzielt, so können diese innerhalb eines Steuerjahres gegengerechnet werden. Dadurch ist eine Verlustverrechnung mit anderen Einkünften aus Kapitalvermögen (Aktien/Anleihen, Dividenden, Derivaten) möglich.
Steuerfreie Gewinne kannst du am besten mittels unseres Feature zur Steueroptimierung identifizieren.
Für detaillierte Informationen zu Krypto-Steuern in Österreich wirf einen Blick in unseren Krypto-Steuerguide.