Gibt es in Österreich eine Freigrenze für Kryptowährungen und Trades die steuerfrei bleiben?

Seit Inkrafttreten der ökosozialen Steuerreform wird in Österreich zwischen Krypto Alt- und Neubestand unterschieden.

Alle Krypto-Assets, die vor dem 1.3.2021 angeschafft wurden, sind Altbestand. Dieser kann nach einem Jahr Haltefrist weiterhin steuerfrei verkauft werden. Steuerfrei ist ein Verkauf von Altbeständen dann, wenn zwischen Einkauf und Verkauf der jeweiligen Kryptowährung ein Zeitraum von mehr als einem Jahr liegt.
Zudem gilt für Altbestand, dass jährliche Einkünfte aus dem Handel mit Kryptowährungen von unter 440 Euro, nicht versteuert werden müssen (Steuerfreigrenze).
Detaillierte Informationen findest du in unserem Kryptosteuerguide 2021.

Neubestand ist demnach alles, was ab dem 1.3.2021 angeschafft wurde. Wichtig ist, dass erst mit Inkrafttreten der neuen Gesetzgebung im Folgejahr 2022 (frühestens ab 1.1.2022, wenn optiert wird) ein Tausch zwischen zwei Krypto-Assets KEINE zu versteuernden Gewinne oder Verluste auslöst. In diesem Fall werden die Anschaffungskosten weitergetragen und etwa erst beim Verkauf in Fiat-Währungen der Gewinn oder Verlust berechnet. Des Weiteren gibt es für Neubestand keine Steuerfreigrenze.

Davon ausgenommen sind jedoch NFTs. Diese fallen weiterhin ins alte Regelwerk, da sie als "sonstige Wirtschaftsgüter" behandelt werden.

 

Weitere Informationen zur neuen Gesetzeslage erhältst du hier.

Für detaillierte Informationen zu Krypto-Steuern in Österreich wirf einen Blick in unseren Krypto-Steuerguide.

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