Wie wird in Österreich mit realisierten Verlusten umgegangen?

Verluste aus Spekulationsgeschäften können im Privatbereich grundsätzlich nur innerhalb der gleichen Einkunftsart im selben Steuerjahr gegengerechnet werden. Bleibt man jedoch innerhalb der Krypto zu Krypto-Schranke bzw. tauscht Kryptowährungen ausschließlich mit anderen Kryptowährungen, werden dabei keine Gewinne oder Verluste realisiert, sondern die Anschaffungskosten bis zum Zeitpunkt der tatsächlichen Veräußerung gegen eine Nicht-Kryptowährung (z. B.: EUR oder ein NFT) weiter übertragen.


Für detaillierte Informationen zu Krypto-Steuern in Österreich wirf einen Blick in unseren Krypto-Steuerguide.

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