Hilfe! Bis wann muss ich die Einkommenssteuererklärung einreichen?
Generell wird eine Steuererklärung immer für ein bereits zurückliegendes Jahr eingereicht. Wenn du also für 2022 deine Steuererklärung machen möchtest, ist das frühestens ab 2023 möglich. Die Abgabe der Einkommenssteuererklärung hat bei Einreichung in Papierform bis 30.04. und bei elektronischer Übermittlung bis zum 30.06. des Folgejahres zu erfolgen. Die Steuererklärung für 2022 kannst du also elektronisch bis zum 30.06.2023 einreichen.
Ist die Frist zu knapp? Über FinanzOnline kannst du einen begründeten Antrag auf Fristverlängerung stellen. Allerdings gibt es keine Gewähr, dass der Antrag auch genehmigt wird. Am besten reichst du die Steuererklärung bis 30.06. oder früher ein - mit Blockpit ist das kein Problem!
Solltest du durch eine/n Steuerberater*in vertreten werden, gelten außerdem längere Fristen.
Alle Details findest du auf der Website des BMF.
Wo muss ich die Einkommenssteuererklärung einreichen?
Du kannst deine Steuererklärung sowohl digital über FinanzOnline als auch in Papierform auf dem Postweg einreichen. Beim Finanzministerium gibt es eine Übersicht relevanter Steuerformulare. Wichtig ist für dich vor allem das Formular E1 (Einkommensteuererklärung für 2021). (Für 2022 ist es noch nicht verfügbar.)
Wie trage ich Kryptowährungsgewinne in die Einkommensteuererklärung ein?
Alle Krypto-Assets, die vor dem 1.3.2021 angeschafft wurden, sind Altbestand. Gewinne aus Altbestand müssen unter der Rubrik „Sonstige Einkünfte“ (Einkünfte aus sonstigen Leistungen bzw. aus Spekulationsgeschäften) angegeben werden.
Neubestand ist alles, was ab dem 1.3.2021 angeschafft wurde. Wichtig ist, dass erst mit Inkrafttreten der neuen Gesetzgebung im Folgejahr 2022 (frühestens ab 1.1.2022, wenn optiert wird) ein Tausch zwischen zwei Krypto-Assets steuerfrei ist, und demnach KEINE zu versteuernden Gewinne oder Verluste auslöst. Zu versteuernde Erträge entstehen dann erst durch den Tausch in Fiat-Währungen. Gewinne aus Neubestand sind als "Einkünfte aus Kapitalvermögen" einzutragen.
Was gibt es bei GmbHs zu beachten?
Bei GmbHs, die auf den Handel mit Kryptowährungen spezialisiert sind, ist eine Körperschaftsteuererklärung auszufüllen (in der Regel wird es sich um Kursgewinne und Kursverluste bzw. dem jeweiligen Posten in der GuV-Rechnung handeln).
Für detaillierte Informationen zu Krypto-Steuern in Österreich wirf einen Blick in unseren Krypto-Steuerguide.