Regelung AB dem 1.3.2022
Ab dem 1.3.2022 gilt in Österreich ein neues Steuergesetz für den Handel mit Kryptowährungen.
Auf Antrag kannst du bereits ab 1.1.2022 in die neue Besteuerung optieren. Wann und warum es sinnvoll ist, bereits mit Jahresanfang in die neue Regelung zu optieren, erfährst du in diesem Artikel.
Blockpit geht bei der Berechnung des Steuerreports für österreichische Nutzer*innen automatisch von einer Optierung mit 1.1.2022 aus.
Laut neuer Regelung werden Krypto-Assets in Österreich als Kryptowährungen definiert und können mit Verlusten aus anderen Kapitalmarktgeschäften (z. B. Aktien) gegengerechnet werden.
Es gelten somit folgende Punkte:
- Krypto zu Krypto-Trades sind steuerfrei.
- Tausch in Fiat-Währungen und Zuflüsse bei der Überlassung an Dritte (manche Formen von Staking sowie Lending, Yield-Farming, Liquidity Mining etc.) werden mit dem Sondersteuersatz 27,5 % besteuert.
- Staking Rewards aus Staking bei dem deine Assets zur Transaktionsverarbeitung („Blockerstellung bzw. -validierung”) verwendet werden, sind beim Zufluss steuerfrei und werden erst bei der Veräußerung besteuert. Dasselbe gilt für Airdrops, Bounties und Hard Forks.
- Die Verlustverrechnung mit anderen Einkünften aus Kapitalvermögen (Aktien/Anleihen, Dividenden, Derivaten) wird möglich.
- Beim Tausch von Kryptos in Margin- oder Futures-Produkte werden realisierte Wertsteigerungen, sowie Gewinne aus dem Margin- oder Futures-Trading in der alten wie auch in der neuen Regelung mit dem progressiven Einkommenssteuersatz besteuert.
- NFTs werden weiterhin nach der alten Regelung besteuert: Wenn du also NFTs länger als ein Jahr (365 Tage) hältst, sind deine Gewinne steuerfrei. Wenn du NFTs innerhalb eines Jahres veräußerst, zahlst du für Gewinne den progressiven Einkommensteuersatz.
Regelung VOR dem 1.3.2022
Werden Kryptowährungen im Privatbereich innerhalb eines Jahres gekauft und verkauft, zählen sie als private Spekulationsgeschäfte und werden beim Überschreiten der Freigrenze (€440) zum progressiven Einkommensteuersatz besteuert. Werden Kryptowährungen länger als ein Jahr gehalten, ist der spätere Verkauf steuerfrei.
Lending ist eine zinstragende Veranlagung und wird zum Zeitpunkt des Zukommens als Kapitalvermögen mit dem Sondersteuersatz von 27,5 % besteuert.
Staking Einkünfte werden zum Zeitpunkt des Zukommens als sonstige Einkünfte beim Überschreiten der Freigrenze (€220) zum progressiven Steuersatz besteuert.
Weitere detaillierte Informationen findest du auf der Website des BMF und in unserem Krypto-Steuerguide.