Wie werden Gebühren beim Tausch von Kryptowährungen in Österreich berücksichtigt?

In Österreich erhöhen Transaktionsgebühren beim Kauf von Kryptowährungen die Anschaffungskosten und mindern beim steuerpflichtigen Verkauf den Veräußerungserlös. Blockpit berücksichtigt dies je nach Art der Transaktion automatisch.

Folgende Fälle werden unterschieden:

  • Gebühren bei steuerpflichtigen Krypto-Trades (alle nicht Krypto zu Krypto-Trades), beeinflussen die steuerliche Gewinnermittlung wie folgt:

    Beim Erwerb (Kauf) einer Kryptowährung erhöhen die Gebühren die Anschaffungskosten. Beim Verkauf oder Tausch dieser Kryptowährung mindern die Gebühren den Veräußerungserlös. Blockpit berücksichtigt somit die Transaktionsgebühren schon als Anschaffungsnebenkosten.
    Du musst sie in der Steuererklärung also nicht separat angeben.

    Gewinn oder Verlust= (Veräußerungserlös - Verkaufsgebühren) - (Anschaffungskosten + Kaufgebühren)

    Zudem löst die Veräußerung der Gebühren selbst einen separaten steuerpflichtigen Gewinn oder Verlust aus.

  • Gebühren bei NICHT-steuerpflichtigen Krypto-zu-Krypto Trades, beeinflussen die steuerliche Gewinnermittlung wie folgt:

    Bei Tausch von Krypto-zu-Krypto (Trades) gibt es KEINE Berücksichtigung der Transaktionsgebühren als Anschaffungsnebenkosten, da es sich um eine steuerfreie Transaktion handelt.

    Zudem löst die Veräußerung der Gebühren selbst KEINEN separaten steuerpflichtigen Gewinn oder Verlust aus.

Möchtest du Gebühren als eigenständige Transaktion festhalten, steht dir zudem das Transaktions-Label Fee zur Verfügung.

Für detaillierte Informationen zu Krypto-Steuern in Österreich, wirf einen Blick in unseren Krypto-Steuerguide.

War dieser Beitrag hilfreich?