Seit Inkrafttreten der ökosozialen Steuerreform wird in Österreich zwischen Krypto Alt- und Neubestand unterschieden.
Alle Krypto-Assets, die vor dem 1.3.2021 angeschafft wurden, sind Altbestand. Da Staking vor der neuen Regierungsvorlage nicht speziell gesetzlich geregelt wurde, gehen wir davon aus, dass es dem Mining ähnelt und du hierbei wieder eine Unterscheidung zwischen Einkünfte aus einem Gewerbebetrieb oder aus privaten Zwecken treffen musst.
Die herrschende Ansicht vertritt, dass Staking-Rewards zu Einkünften aus sonstigen Leistungen führen kann. Dies ist aber im Einzelfall genauer zu untersuchen: ist bspw. keine Gegenpartei identifizierbar, sind die Staking-Rewards unter Umständen nicht steuerbar. Im Detail entscheidend ist, wie das Protokoll ausgestaltet ist und auf Basis welcher Funktionen die Staking-Rewards zugeteilt werden. Diese Ansicht ist vom Einzelfall abhängig, frag dazu bitte deine*n Steuerberater*in.
Neubestand ist alles, was ab dem 1.3.2021 angeschafft wurde bzw. als Staking-Reward zugeflossen ist. Staking-Rewards stellen keine Einkünfte dar und die Anschaffungskosten sind mit Null anzusetzen. Bei Zufluss gibt es also nichts zu versteuern. Wenn du die Staking-Rewards später jedoch veräußerst, musst du den Steuersatz von 27,5 % heranziehen.
Staking-Rewards werden nur dann nicht bei Zufluss besteuert, wenn sie aus klassischem Staking kommen, bei dem deine Kryptos zur Transaktionsverarbeitung („Blockerstellung bzw. -validierung”) genutzt werden. Sobald deine Kryptos aber Dritten überlassen werden, ist dies eher als Lending zu verstehen, womit deine Rewards bereits bei Zufluss zu versteuern sind. Wende dich im Zweifelsfall an eine*n Steuerberater*in.
Zu beachten ist, dass erst mit Inkrafttreten der neuen Gesetzgebung im Folgejahr 2022 (frühestens ab 1.1.2022, wenn optiert wird) für Staking-Rewards ein Anschaffungswert 0 Euro gilt. Auch ein Tausch zwischen zwei Krypto-Assets ist erst ab dann steuerfrei.
Für detaillierte Informationen zu Krypto-Steuern in Österreich wirf einen Blick in unseren Krypto-Steuerguide.