ICOs und Tokensales - Wie werden diese in Österreich besteuert?

Seit Inkrafttreten der ökosozialen Steuerreform wird in Österreich zwischen Krypto Alt- und Neubestand unterschieden.

ICOs (Tokensales) sind nach wie vor in Österreich gesetzlich nicht speziell geregelt. Der Tokensale wird nach den allgemeinen Regeln beurteilt. Da bei einem ICO die ausgegebenen Token zumeist einen Bezug zum Geschäftsmodell des Unternehmens ausweisen, muss hier in jedem Fall genau geprüft werden, ob eine Umsatzsteuerbefreiung in Betracht gezogen werden kann.

Alle Krypto-Assets, die vor dem 1.3.2021 angeschafft wurden, sind Altbestand. Nach altem Stand besteht also Steuerpflicht (bemessen nach dem Veräußerungsgewinn, also dem Differenzbetrag zwischen Anschaffungskosten und Veräußerungserlös), wenn der Token innerhalb eines Jahres nach Anschaffung (sobald dieser in der „virtual Wallet“ verfügbar ist) verkauft wird.

Neubestand ist alles, was ab dem 1.3.2021 angeschafft wurde bzw. als Tokensale-Asset angeschafft wurde. Hier wird der Anschaffungszeitpunkt unabhängig vom tatsächlichen Zuflusszeitpunkt als Bemessungsgrundlage herangezogen. Zu beachten ist, dass erst mit Inkrafttreten der neuen Gesetzgebung im Folgejahr 2022 (frühestens ab 1.1.2022, wenn optiert wird) ein Tausch zwischen zwei Krypto-Asset steuerfrei ist und demnach KEINE zu versteuernden Gewinne oder Verluste auslöst.


Für detaillierte Informationen zu Krypto-Steuern in Österreich wirf einen Blick in unseren Krypto-Steuerguide.

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