Bist du in Österreich ansässig und fragst dich, wie Lending Rewards versteuert werden? Dann bist du hier genau richtig. Die steuerlichen Regelungen haben sich 2022 geändert, und es ist wichtig, auf dem neuesten Stand zu sein.
Neue Regelung (gültig ab dem 1. März 2022): Beim Lending ist der Zeitpunkt des Zuflusses entscheidend. Die Steuerpflicht tritt zum Zeitpunkt des Zuflusses ein und betrifft auch den späteren Wertzuwachs bei einer Veräußerung. In beiden Situationen beträgt der Steuersatz 27,5 %.
Da die Steuerpflicht beim Zufluss entsteht und sich auf den Preis des Coins zum Zeitpunkt des Zuflusses bezieht, solltest du im Laufe des Jahres regelmäßig Coins veräußern, um für deine Steuer vorzusorgen. Dies hilft dir, dich auf eventuelle Preisrückgänge deines Coins zum Jahresende vorzubereiten, wenn deine Steuer fällig wird.
Alte Regelung (gültig vor dem 1. März 2022): Lending wurde als zinstragende Veranlagung betrachtet. Zum Zeitpunkt des Erhalts wurde es als Wirtschaftsgut mit einem Sondersteuersatz von 27,5 % besteuert. Realisierte Wertsteigerungen wurden später ebenfalls mit einem Steuersatz von 27,5 % besteuert.
Mehr Details und Beispiele findest du in unserem Krypto-Steuerguide für Österreich.