Die Gewinne aus der Veräußerung von Kryptowährungen sind in der Anlage SO einzutragen. Die Ermittlung des Überschusses ermittelt sich aus dem Veräußerungspreis, abzüglich der Anschaffungskosten und den Veräußerungskosten. Der Überschuss unterliegt dann der Besteuerung. Je nach Einstufung beträgt der Steuersatz zwischen 0% und 45%, der Gewinn fließt in das gesamte zu versteuernde Einkommen ein.
Veräußerungsverluste können nicht mit anderen Einkunftsarten verrechnet werden.
Zusätzlich musst du Zuflüsse aus Staking, Lending, Masternodes und Co. in der Anlage SO angeben.<
Die Steuererklärung kann in Deutschland manuell oder mittels Elster elektronisch an das Finanzamt übermittelt werden – Anlage SO (Sonstige Einkünfte).
Eine genaue Anleitung haben wir für dich in diesem Blogpost erstellt. Mehr Details findest du auch in unserem Krypto-Steuerguide für Deutschland.