In der Steuererklärung müssen steuerfreie Trades nicht angegeben werden. Allerdings sollten Anleger sowohl steuerfreie- als auch steuerpflichtige Trades ihrer Krypto-Geschäfte sorgfältig dokumentieren, um dem Finanzamt geeignete und vollständige Nachweise über die getätigten Transaktionen vorlegen zu können.
Einkünfte unterhalb der jährlichen Freigrenze müssen ebenfalls nicht angegeben werden. Es empfiehlt sich jedoch, auch diese Transaktionen aufzuzeichnen und im Fall der Fälle (z.B. auch beim „Auscashen“) vorweisen zu können.
Weitere Details findest du in diesem Blogartikel. Beachte außerdem unseren Krypto-Steuerguide für Deutschland.