Es liegen „Spekulationsgeschäfte“ im Sinne des § 23 Abs. 1 Nr. 2 des Einkommensteuergesetzes (EStG) vor, sofern eine Kryptowährung innerhalb von einem Jahr angeschafft und veräußert wurde. Entstehen dabei Gewinne, fallen dafür Steuern an.
Zu beachten gibt es jedoch die Freigrenze von 600 Euro pro Jahr. Liegen die Gewinne darüber, wird der volle Betrag versteuert. Zu dieser Grenze zählen auch Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften (nicht nur Krypto-Geschäfte).
Detaillierte Informationen zur Höhe der Steuern, zu Sonderfällen und der erlaubten Berechnungsmethode in Deutschland findest du in unserem Krypto-Steuerguide.