Transaktionsgebühren, kannst du als Ausgaben geltend machen und deinem Gewinnen gegenüberstellen.
Sie werden als Anschaffungsnebenkosten berücksichtigt. Sie mindern bei Veräußerung den Gewinn durch erhöhte Anschaffungskosten. Du musst sie in der Steuererklärung also nicht separat angeben.
Möchtest du Gebühren als eigenständige Transaktion festhalten, steht dir zudem das Transaktions-Label Fee zur Verfügung.
Für detaillierte Informationen zu Krypto-Steuern in Deutschland wirf einen Blick in unseren Krypto-Steuerguide.