Hard-Forks und Soft-Forks - wie wirken sich diese in Deutschland steuerrechtlich aus?

Bei Hard-Forks kommt die sogenannte Fußstapfentheorie zum Zug. Das bedeutet, dass beim Ursprungsasset (altes Asset) keine steuerlichen Veränderungen Anwendung finden. Für das neu entstandene Asset gilt: Das Anschaffungsdatum des Ursprungsassets wird auf die neuen Coins übertragen. Die Anschaffungskosten werden entsprechend dem Verhältnis der Marktwerte aufgeteilt. In den meisten Fällen sind die Anschaffungskosten der neu entstandenen Assets aber 0 Euro, weil im Zeitpunkt des Hard-Forks noch keine Marktwerte identifizierbar sind.

Bei Hard-Forks im Privatvermögen liegen Einkünfte aus Spekulationsgeschäften vor, wenn diese neuen Einheiten (Coins) innerhalb eines Jahres nach dem Fork veräußert werden. Im betrieblichen Bereich gilt dies ebenfalls, wobei zu beachten ist, dass es hier keine Jahresfrist gibt, sodass bei Veräußerung jedenfalls ein Gewinn zu versteuern ist.

Soft-Forks stellen, ähnlich einem Token-Swap, nur eine Art Update dar, welches steuerlich unbeachtet bleibt.

Für weitere Informationen zu steuerlichen Sonderfällen wirf einen Blick in unseren Krypto-Steuerguide

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