Da hierbei im Normalfall nur von einer Blockchain auf eine andere gewechselt wird, ist dies nach Ansicht von Steuerberater*innen steuerlich nicht zu beachten. Es ist jedoch trotzdem empfehlenswert, eine genaue Aufzeichnung dieses Vorgangs zu machen.
Für weitere Informationen zu steuerlichen Sonderfällen wirf einen Blick in unseren Krypto-Steuerguide.