Erträge aus Airdrops werden als Anschaffungsvorgänge definiert.
Bei Zufluss werden Airdrops nicht besteuert. Die Coins oder Token, die du im Rahmen eines Airdrops erhältst, gelten als mit null angeschafft. Dies gilt auch dann, wenn der Airdrop bei Zufluss bereits einen konkreten Wert hat.
Bei einer Veräußerung innerhalb eines Jahres werden sie mit dem progressiven Einkommenssteuersatz besteuert. Hältst du sie länger, ist die Veräußerung steuerfrei.
Sobald du Leistungen für den Erhalt des Airdrops erbringst, sprechen wir von einem Bounty. Beispiele für solche Leistungen können sein: Fotos, Bilder oder Videos hochladen, Beiträge in den sozialen Medien teilen oder auch das Projekt zu nennen.
Für weitere Informationen zu steuerlichen Sonderfällen wirf einen Blick in unseren Krypto-Steuerguide.