Wie werden ICOs bzw. IEOs in Deutschland steuerlich betrachtet?

Initial Coin Offerings (ICO) und Initial Exchange Offerings (IEO) sind mit dem Prinzip des Börsengangs eines Unternehmens (Initial Public Offering, kurz IPO) vergleichbar. Das Ziel: Start-ups verkaufen Token gegen Krypto-Assets und generieren so Kapital. Steuerlich ist ein Kauf von ICOs und IEOs mit Krypto-Trades vergleichbar. Dabei werden auch hier die Werte von Kaufzeitpunkt und Verkaufszeitpunkt verglichen. Steuerpflichtig sind diese Ereignisse nur, wenn innerhalb eines Jahres (365 Tage) wieder verkauft wird und dabei ein Gewinn von über € 600 (Freigrenze) entsteht.

ICOs sind nach wie vor gesetzlich nicht speziell geregelt. Tokensales und ICOs werden nach allgemeinen Steuerregeln beurteilt, es besteht also Steuerpflicht (bemessen nach dem Veräußerungsgewinn, also nach dem Differenzbetrag zwischen Anschaffungskosten und Veräußerungserlös), wenn der Token innerhalb eines Jahres nach Anschaffung (sobald dieser im virtuellen Wallet verfügbar ist) verkauft wird.


Nähere Informationen zu Steuerfragen rund um ICOs und Tokensales findest du in unserem Krypto-Steuerguide

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