Seit Inkrafttreten der ökosozialen Steuerreform wird in Österreich zwischen Krypto Alt- und Neubestand unterschieden.
Alle Krypto-Assets, die vor dem 1.3.2021 angeschafft wurden, sind Altbestand. Einkünfte aus Masternodes bzw. dem Proof-of-Stake („PoS“) Konsensmechanismus waren nach alter Stand nicht speziell gesetzlich geregelt. Es handelte sich jedoch unserer Meinung nach um ein Verfahren, dass dem Mining ähnlich ist, deshalb könnte es sich hierbei entweder um Einkünfte aus Gewerbebetrieb oder Einkünfte aus sonstigen Leistungen handeln. Detaillierte Informationen findest du in unserem Kryptosteuerguide.
Neubestand ist alles, was ab dem 1.3.2021 angeschafft wurde bzw. als Masternode oder Staking Reward zugeflossen ist. Zu beachten ist, dass erst mit Inkrafttreten der neuen Gesetzgebung im Folgejahr 2022 (frühestens ab 1.1.2022, wenn optiert wird) für Zuflüsse aus Masternodes oder Staking ein Anschaffungswert 0 Euro gilt. Auch ein Tausch zwischen zwei Krypto-Asset ist erst ab dann steuerfrei.