ICOs sind nach wie vor in Österreich gesetzlich nicht speziell geregelt.
Der Tokensale wird nach den allgemeinen Regeln beurteilt, es besteht also Steuerpflicht (bemessen nach dem Veräußerungsgewinn, also dem Differenzbetrag zwischen Anschaffungskosten und Veräußerungserlös), wenn der Token innerhalb eines Jahres nach Anschaffung (sobald dieser in der „virtual Wallet“ verfügbar ist) verkauft wird.
Da bei einem ICO die ausgegebenen Token zumeist einen Bezug zum Geschäftsmodell des Unternehmens ausweisen, muss hier in jedem Fall genau geprüft werden, ob eine Umsatzsteuerbefreiung in Betracht gezogen werden kann.
Detaillierte Informationen findest du in unserem Kryptosteuerguide.