Die Einstufung als Spekulationsobjekt führt dazu, dass Gewinne aus der Veräußerung von Kryptowährungen nach einer Haltefrist von mindestens einem Jahr komplett steuerfrei sind. Wird ein Veräußerungsgeschäft innerhalb der einjährigen Haltefrist abgewickelt, greift noch eine Freigrenze von 600 Euro p.a. – die Freigrenze gilt allerdings für alle privaten Veräußerungsgeschäfte im betreffenden Jahr, bezieht sich also nicht nur auf Krypto-Geschäfte des Steuerpflichtigen.
Weitere Infos zur Spekulationsfrist und der Einstufung von Coins und Tokens findest du in unserem Kryptosteuerguide.