Die Besteuerung von Kryptowährungen ist in Deutschland gesetzlich nicht explizit geregelt, es kommen vielmehr die allgemeinen Steuerregelungen zur Anwendung, die jedoch wegen der Neuartigkeit dieser Wirtschaftsgüter nicht immer unproblematisch sind. Das Bundesfinanzministerium hat sich jetzt erstmals mit Schreiben vom 27.02.2018 zu einzelnen Fragen der Besteuerung geäußert, das die Finanzämter in Deutschland bindet. Dieses Schreiben betrifft jedoch nur die Umsatzsteuer. Umfassende Verwaltungsanweisungen oder finanzgerichtliche Entscheidungen existieren noch nicht.
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