Je nach Ausmaß und Verwendung der Krypto-Assets können auch Steuern anfallen.
Werden Kryptowährungen im Privatvermögen gekauft und verkauft, gilt ein Beobachtungszeitraum von einem Jahr. Wenn innerhalb dieses Jahres gekauft und verkauft wird, so ist der Veräußerungsgewinn steuerpflichtig. Werden die Kryptowährungen länger als ein Jahr nach dem Kauf gehalten und erst danach verkauft, so entfällt die Steuerpflicht.
Detaillierte Informationen dazu findest du auf der Website des BMF und in unserem Kryptosteuerguide.