Seit Inkrafttreten der ökosozialen Steuerreform wird in Österreich zwischen Krypto Alt- und Neubestand unterschieden.
Alle Krypto-Assets, die vor dem 1.3.2021 angeschafft wurden, sind Altbestand. Nach alter Regelung liegen bei Hard Forks im Privatvermögen Einkünfte aus Spekulationsgeschäften vor, wenn diese neuen Einheiten innerhalb eines Jahres nach dem Zukommen veräußert werden, wobei Anschaffungskosten in Höhe von 0 Euro anzusetzen sind. Im betrieblichen Bereich gilt dies ebenfalls, wobei zu beachten ist, dass es hier keine Jahresfrist gibt, sodass bei Veräußerung jedenfalls ein Gewinn zu versteuern ist (gerechnet als Anschaffungskosten in Höhe von 0 Euro und Veräußerungserlös).
Neubestand ist alles, was ab dem 1.3.2021 angeschafft wurde bzw. in demsem Fall als Hard Fork Asset zugeflossen ist. Auch in der neuen Regelung gilt ein Anschaffungswert 0 Euro bei Zufluss.
Zu beachten ist, dass erst mit Inkrafttreten der neuen Gesetzgebung im Folgejahr 2022 (frühestens ab 1.1.2022, wenn optiert wird) ein Tausch zwischen zwei Krypto-Asset steuerfrei ist und demnach KEINE zu versteuernden Gewinne oder Verluste auslöst.
Soft Forks stellen, ähnlich einem Token-Swap, nur eine Art Update dar, welches steuerlich unbeachtet bleibt.
Für detaillierte Informationen zu Krypto-Steuern in Österreich wirf einen Blick in unseren Krypto-Steuerguide.