Gemäß deutscher Auslegung ist die First-in-First-out Methode (FiFo) am geeignetsten, die Anschaffungskosten von Kryptowährungen zuverlässig zu bestimmen (vgl. zu Fremdwährungsgeschäften LfSt Bayern v. 12.3.2013, S 2256.1.1-6/4 St32). Mit anderen Worten: Man unterstellt, dass diejenigen Coins, die zuerst angeschafft / geschürft wurden, auch diejenigen sind, die im Rahmen des privaten Veräußerungsgeschäfts als erstes eingesetzt wurden.
Erfahrungswerte zur gesetzlichen Behandlung anderer Berechnungsmethoden (z. B. Last-in-first-out) liegen spärlich bis gar nicht vor. Bei der Ermittlung der Anschaffungskosten stellt sich häufig das Problem, dass die eingesetzten Coins zu unterschiedlichen Zeitpunkten und unterschiedlichen Kursen/Anschaffungskosten erworben wurden.
Für weitere Informationen konsultierst du bitte unserem Blogartikel zur korrekten Eintragung von Kryptowährungen in die Steuererklärung.