Im privaten Bereich können/sollten die jeweiligen Kryptowährungen länger als ein Jahr gehalten werden, um eine Steuerpflicht zu vermeiden. Werden die Trades im Rahmen einer GmbH, die auf den Handel mit Kryptowährungen spezialisiert ist getätigt, ist grundsätzlich jeder Trade steuerpflichtig.
Es besteht die Möglichkeit, die Steuerbemessungsgrundlage durch Trades zur Realisierung von Verlusten (falls möglich) kurz vor Ende der Jahresfrist zu reduzieren. Jedoch beginnt mit Realisierung automatisch der neue Beobachtungszeitraum von einem Jahr. Genauere Informationen können in unserem Blogbeitrag nachgelesen werden.
Detaillierte Informationen findest du in unserem Kryptosteuerguide.