Seit Inkrafttreten der ökosozialen Steuerreform wird in Österreich zwischen Krypto Alt- und Neubestand unterschieden.
Alle Krypto-Assets, die vor dem 1.3.2021 angeschafft wurden, sind Altbestand. Liegen hier Einkünfte aus einem Spekulationsgeschäft vor, werden diese nach dem Regeltarif mit der Einkommensteuer von bis zu 55% (ESt) besteuert. Detaillierte Informationen findest du in unserem Kryptosteuerguide.
Neubestand ist alles, was ab dem 1.3.2021 angeschafft wurde. Wichtig ist, dass erst mit Inkrafttreten der neuen Gesetzgebung im Folgejahr 2022 (frühestens ab 1.1.2022, wenn optiert wird) ein Tausch zwischen zwei Krypto-Asset steuerfrei ist, und demnach KEINE zu versteuernden Gewinne oder Verluste auslöst. Zu versteuernde Erträge entstehen etwa erst durch den Tausch in Fiat-Währungen. Diese werden mit 27,5 % Kapitalertragssteuer (KEst) belegt.