Transaktionsgebühren, kannst du in Österreich als Ausgaben geltend machen und deinen Gewinnen gegenüberstellen.
Blockpit berücksichtigt Transaktionsgebühren allerdings schon als Anschaffungsnebenkosten und somit sind sie vom Gewinn bereits abgezogen. Du musst sie in der Steuererklärung also nicht separat angeben.
Möchtest du Gebühren als eigenständige Transaktion festhalten, steht dir zudem das Transaktions-Label Fee zur Verfügung.
Für detaillierte Informationen zu Krypto-Steuern in Österreich wirf einen Blick in unseren Krypto-Steuerguide.